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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Der/ Die Auftraggeber*in verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle erteilten Aufträge zwischen Mandy Montalbano und dem/der Auftraggeber*in. Mandy Montalbano ist jederzeit berechtigt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

 

Allgemein

Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen Mandy Montalbano und ihrem/ihrer Auftraggeber*in zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt.

 

Zustandekommen eines Vertrages

Eine Buchung kann telefonisch, per E-Mail, Instagram oder WhatsApp erfolgen.

Angebote werden individuell erstellt. Gesamtpreise werden vorab mit dem/der Kund*in vereinbart. 

Angebote können auch als Freitext im Email-Verkehr erstellt werden. 

Mandy Montalbano kann für die angebotenen Dienstleistungen für halbe Tage (4 Stunden) oder ganze Tage (8 Stunden) gebucht bzw. optioniert werden. Es werden daher Dienstleistungs-, Tages- oder Halbtageshonorare vereinbart. 

Überstunden werden pro angefangener halben Stunde vergütet. Der Stundensatz beträgt umgerechnet 1/8 des vereinbarten Tagessatzes beziehungsweise 1/4 des Halbtagessatzes. Hat ein*e Kund*in ein Angebot schriftlich akzeptiert, so gilt der Vertrag als geschlossen. Der Vertrag kann innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung ohne Angabe eines Grundes vom/von der Kund*in storniert werden. 

 

Optionen

Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit zu einem festgelegten Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem/der Auftraggeber*in, mit dem/der die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.

 

Fremd- und Nebenkosten

Der/Die Auftraggeber*in übernimmt die anfallenden Nebenkosten wie Spesen, Reisekosten- sowie Übernachtungskosten. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag um Leistungen erweitert, die nicht Gegenstand des Vertrages waren, so ist der Make-up Artist berechtigt, die Zusatzleistungen sowie zusätzliche Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Dabei wird die Abrechnung nach Stundensatz in Anrechnung gebracht. Dies gilt ebenso bei Überschreiten der vereinbarten Produktionszeit, die vom Make-up Artist nicht zu vertreten ist.

 

Fahrtkosten

Die Fahrtkosten werden mit 0,50€ pro km zzgl. USt. berechnet.
Bei Reisen sind alle anfallenden Reisekosten wie Bahn / Bus / Flug / Taxi sowie Übernachtungskosten vom Kunden zu tragen, sofern nicht anderweitig abgesprochen.

 

Frühbuchungsaufschlag

Bei Jobs, die vor 06:00 Uhr morgens starten, wird ein Aufschlag von +20% erhoben.

 

Auftragsstornierung und Ausfallhonorar

Der Vertrag kann innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung ohne Angabe eines Grundes storniert werden. Danach muss eine Begründung genannt werden. Wird ein Vertrag später als 72h vor dem vereinbarten Termin storniert, ohne dass Mandy Montalbano dies zu vertreten hat, steht ihr das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten zu 60% zu.

Bei einer früheren Vertragsauflösung setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:

60% – bis 3 Tage vor dem Termin
50% – 4-7 Tage vor dem Termin
40% – 8-14 Tage vor dem Termin
25% – ab 15 Tagen vor dem Termin

Wird während der Dauer des Auftrages kein Mangel durch den Auftraggeber angezeigt, gilt der Auftrag als mangelfrei und vertragsgemäß erfüllt. Das Honorar ist nach Auftragsende bzw. spätestens zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig.

Die Stylistin ist berechtigt, einen Auftrag fristlos zu kündigen – auch während einer laufenden Produktion – falls eine zeitliche Verschiebung der Produktionstermine durch den/die Auftraggeber*in erfolgt, der Verdacht besteht, dass die Buchung durch den/die Auftraggeber*in nicht ernsthaft aufrechterhalten wird (z.B. fehlende Rückmeldung/Antwort auf Kontaktversuche der Stylistin in Form verschiedener Medien über einen Zeitraum von mindestens 7 Tagen) und/oder somit durch die Blockierung des Termins anderweitige, ernstgemeinte Buchungs- und somit auch Honorarverluste absehbar sind.

 

Ausfall der Leistung

Kann das Styling von der gebuchten Stylistin aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Unfall, Krankheit etc.) oder anderer, nicht zu vertretender Umstände, nicht erbracht werden, wird die Stylistin sich nach besten Kräften um adäquaten Ersatz bemühen. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet die Stylistin in diesem Falle nicht.

 

Gewährleistung

Die Stylistin übernimmt keine Haftung für allergische Reaktionen, die während und auch nach der Verwendung der Produkte auftreten könnten. Sollten Allergien bekannt sein, wird die Stylistin die Produkte auf diese Inhaltsstoffe prüfen. Weiter übernimmt die Stylistin keine Haftung für einen Schaden am Styling (durch Unwetter oder Ähnliches).

 

Namensnennung

Die Stylistin hat Anspruch darauf, bei der Verwendung ihrer Werkes (einschließlich TFP, Testshootings und Editorials) als Urheberin genannt zu werden.

 

Verwendung von Bildmaterial

Mandy Montalbano ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der*die Auftraggeber*in auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch die Stylistin einverstanden ist/sind.

 

Salvatorische Klausel

Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Werden eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von Mandy Montalbano.

 

Besonderheiten beim Brautstyling:

Probetermin

Termine für die Probe sind in der Regel Freitags bis Samstags von 09:00 bis 14:00 Uhr möglich und finden im Wohnort der Stylistin statt.

 

Auftragsstornierung und Ausfallhonorar

Bei einer Vertragsauflösung bis zu 48 Stunden nach dem Probetermin fallen keine weiteren Kosten an. Die Anzahlung für die Probe wird einbehalten.

Bei einer späteren Vertragsauflösung setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:

100% – bis 14 Tage vor dem Hochzeitstermin
80% – 15 – 28 Tage vor dem Hochzeitstermin
60% – ab 48 Stunden nach der Probe bis zu 28 Tage vor dem Hochzeitstermin

 

Lauben, August 2023